Besetzen Sie anspruchsvolle Mandate in der Orthopädie & Unfallchirurgie ohne Streuverluste. Präsentieren Sie Ihre Vakanzen vor qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzten, Oberärzten und Chefärzten im gesamten DACH-Raum – mit transparentem Dienstleister-Badge, flexiblen Kontingenten und vollwertigem Agenturprofil im Fachverzeichnis.
Bereits im Fachverzeichnis erfasst? Agenturprofil kostenlos beanspruchen
Generalistische Jobbörsen überfluten Sie mit unpassenden Profilen ohne Approbation oder Facharztqualifikation. Auf Ortho-Jobs erreichen Sie ausschließlich approbierte Ärztinnen und Ärzte für Orthopädie & Unfallchirurgie mit Schwerpunkten wie Endoprothetik (EndoCert EPZ/EPZmax), Spezieller Unfallchirurgie, Handchirurgie, Wirbelsäulenchirurgie (DWG-zertifiziert) sowie konservativer Orthopädie.
Kein Generalisten-Noise: Gezielte Ansprache hochspezialisierter Fach- und Oberärzte.
Offene Kennzeichnung als Dienstleister erzeugt bis zu dreimal höheres Vertrauen bei Medizinern.
Keine bürokratischen Freigabeschleifen – Vakanzen gehen in Echtzeit online.
Ihr Profil wird dauerhaft im Personaldienstleister- und Arbeitgeberverzeichnis geführt.
Mediziner mit aktiver Karriere- und Wechselbereitschaft im Portal
Bei Ortho-Jobs zahlen Personaldienstleister exakt dieselben transparenten Listenpreise wie Kliniken. Keine versteckten Agentur-Zuschläge. Sichern Sie sich für wiederkehrende Schaltungen unsere flexiblen Kontingente.
Ihr exklusives Unternehmensprofil dauerhaft im Personaldienstleister-Verzeichnis gelistet: Inklusive Firmenlogo, Direktverlinkung zu Ihrer Website, Erlaubnisnachweisen (AÜG), Tätigkeitsfokus (ANÜ für Kliniken, Direktvermittlung & Headhunting, ambulante Praxisvertretung) und direkter Vorstellung bei wechselwilligen Fach- und Oberärzten.
Der Markt für ärztliche Personalvermittlung lebt von Vertrauen. Auf Ortho-Jobs setzen wir auf unbürokratische Zusammenarbeit, schützen Bewerber und seriöse Agenturen jedoch konsequent vor unlauterem Wettbewerb.
Sie müssen bei Schaltung keine schriftlichen Mandatsverträge hochladen. Vakanzen sind sofort live.
Schaltungen ohne aktiven Suchauftrag („Ghost Jobs“) sind unzulässig. Bei begründetem Verdacht fordern wir binnen 48 Stunden an Werktagen einen Mandatsnachweis an (z. B. geschwärzte Bestätigung). Erfolgt dieser nicht, wird die Anzeige deaktiviert; bei vorsätzlicher Täuschung verfällt die Schaltungsgebühr als pauschalierter Prüfaufwand (dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten).
Für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung von medizinischem Personal setzen wir eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß §\u00A01\u00A0Abs.\u00A01 AÜG voraus (gemäß BSG-Urteil vom 04.06.2019 – B\u00A012\u00A0R\u00A011/18\u00A0R das einzig rechtssichere Modell für Klinikvertretungen).
Alle Anzeigen werden mit dem Badge „Personaldienstleister“ versehen. Auf der Detailseite wird gemäß §\u00A0296 SGB III über die 100 % Kostenfreiheit für Bewerber informiert.
Alle wichtigen Antworten rund um Schaltung, Kontingente, Mandatsnachweis und das Verzeichnis.
Für Personaldienstleister gelten dieselben fairen Listenpreise wie für Kliniken (Einzelanzeige Premium Pro für 990 €). Für wiederkehrende Mandate bieten wir attraktive Kontingente mit bis zu 15 % Ersparnis: 5er-Paket für 4.450 € (890 € / Anzeige) und 10er-Paket für 8.400 € (840 € / Anzeige) – flexibel abrufbar innerhalb von 12 Monaten.
Nein, wir verzichten auf Vorab-Bürokratie; Ihre Vakanzen gehen sofort online. Zum Schutz vor Geisteranzeigen behalten wir uns vor, bei begründetem Verdacht binnen 48 Stunden an Werktagen einen geeigneten Mandatsnachweis (z. B. geschwärzte Auftragsbestätigung) anzufordern. Kann dieser nicht erbracht werden, wird das Inserat deaktiviert und die Schaltungsgebühr verfällt als pauschalierter Prüfaufwand (dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten).
Jede Vakanz eines Personaldienstleisters wird auf allen Übersichtsseiten und JobCards transparent mit einem gut sichtbaren Badge als 'Personaldienstleister' gekennzeichnet. Auf der Job-Detailseite informiert ein Infokasten Bewerber darüber, dass die Vermittlung für Mediziner gemäß § 296 SGB III zu 100 % kostenfrei ist.
Ja. Registrierte Personaldienstleister werden mit Firmenlogo, Leistungsportfolio (ANÜ für Kliniken, Direktvermittlung, Executive Search), Spezialisierungen und allen aktiven Vakanzen im spezialisierten Personaldienstleister-Verzeichnis (/personaldienstleister/verzeichnis) sowie im allgemeinen Klinik- und Praxisverzeichnis gelistet.
Für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ / Zeitarbeit) von Ärztinnen und Ärzten an Krankenhäuser ist eine gültige behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG zwingend vorgeschrieben (gemäß BSG-Urteil vom 04.06.2019 – B 12 R 11/18 R das einzig rechtssichere Modell für temporäre Klinikvertretungen). Bei reiner Personalvermittlung (Direktvermittlung in Festanstellung bei Kliniken oder Praxen) ist keine AÜG-Erlaubnis erforderlich.
Registrieren Sie Ihr Agenturkonto, sichern Sie sich ein Kontingent oder platzieren Sie Ihr Unternehmen dauerhaft im Fachverzeichnis von Ortho-Jobs.