Die spezialisierte Stellenplattform für Orthopädie & Unfallchirurgie, um Fachärztinnen und Fachärzte für Praxen mit Übernahmeperspektive zu finden und zu inserieren. Bringen Sie Praxisabgabe und ärztlichen Nachwuchs direkt zusammen – als transparente Stellenanzeige, ohne fünfstellige Maklerprovision und mit direktem Austausch auf Augenhöhe.
Klassische Praxisvermittler verlangen für die Übergabe einer orthopädischen Praxis oft 3 % bis 6 % des Praxiswerts als Erfolgshonorar – bei apparativ ausgestatteten Facharztpraxen entspricht das regelmäßig 15.000 € bis 50.000 € Courtage. Wir bieten die transparente Lösung: Die spezialisierte Stellenplattform für Orthopädie & Unfallchirurgie, um Fachärztinnen und Fachärzte für Praxen mit Übernahmeperspektive zu finden und zu inserieren – ohne Maklerprovision.
Intransparente Provisionsmodelle
Spezialisierte Stellenanzeigen mit Übernahmeoption
Ob schrittweiser Übergang im vertrauten Jobsharing, Einstieg in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft oder die direkte Komplettübernahme einer Einzelpraxis: Wählen Sie das Modell, das zu Ihrer Lebensphase passt.
Gemeinsame Praxisfortführung durch Inhaber und Junior-Partner unter Leistungsbegrenzung auf das bisherige Praxisvolumen.
Erwerb eines Gesellschaftsanteils (z. B. 25 % bis 50 %) an einer etablierten Mehrbehandler-Praxis mit geteilten Fixkosten.
Kauf des immateriellen Werts (Goodwill) und Substanzwerts mit Übernahme des gesamten Betriebs nach § 613a BGB.
Eine Praxisabgabe ist die Krönung jahrzehntelanger ärztlicher Lebensarbeit. Um den Fortbestand Ihrer Praxis zu sichern und Ihr Praxisteam vor Verunsicherung zu schützen, bedarf es einer frühzeitigen Nachbesetzungsplanung. Bei ortho-jobs.de inserieren Sie Ihre Facharzt-Stelle mit Übernahmeperspektive direkt und provisionsfrei.
Frühzeitige Stellenausschreibung ermöglicht ein schrittweises Kennenlernen (z. B. via Anstellung oder Jobsharing) vor dem formalen KV-Zulassungsausschuss.
Schutz vor MFA-Kündigungen und Patientenabwanderung. Keine Klarnamen oder genauen Praxisadressen vor Ihrer bilateralen Freigabe.
Gezielte Ansprache qualifizierter Fachärzte zur optimalen Vorbereitung Ihres Nachbesetzungsverfahrens vor dem Zulassungsausschuss.
Behalten Sie den vollen Praxiswert. Inserieren Sie zu planbaren Festpreisen als Stellenanzeige statt fünfstellige Maklersummen zu verlieren.
DSGVO-konforme Direktanfragen
100 % Diskretions-Standard:
Keine Veröffentlichung von Praxisadressen, Teamfotos oder Klarnamen ohne Ihre ausdrückliche Freigabe. Maximale Sicherheit für Ihr Praxisteam und Patientenumfeld.Facharzt-Stellen mit Zukunftsperspektive: Entdecken Sie Positionen mit der Option auf eine spätere Praxisübernahme oder Partnerschaft. Gestalten Sie Ihren Schritt in die ambulante Medizin – selbstbestimmt, kollegial und mit planbaren Arbeitszeiten.
Erstellen Sie Ihr Facharzt-Profil oder durchsuchen Sie aktuelle Angebote mit Einstiegs- und Übernahmeoptionen.
Von der internen Vorbereitung bis zur KV-Zulassung: Die vier wesentlichen Meilensteine im Überblick.
Ermittlung von Substanzwert und Goodwill durch Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (z. B. nach BÄK-Richtlinie). Festlegung der Eckdaten für die Stellenausschreibung.
Veröffentlichung der Facharzt-Stelle mit Übernahmeperspektive auf ortho-jobs.de (auf Wunsch mit Chiffre-Schutz). Wechselbereite Fachärzte bewerben sich direkt bei Ihnen.
Gegenseitiges Kennenlernen im Praxisalltag (z. B. Jobsharing oder Anstellung). Rechtliche und vertragliche Ausarbeitung eigenverantwortlich mit Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht.
Antrag beim zuständigen KV-Zulassungsausschuss (§ 103 SGB V), Zulassungsbeschluss und nahtloser Start des Nachfolgers in der Praxis.
Rechtliche, steuerliche und organisatorische Antworten für Praxisinhaber und übernahmeinteressierte Mediziner.
In gesperrten Planungsbereichen (Überversorgung) kann ein kassenärztlicher Vertragsarztsitz nicht frei an Dritte verkauft werden, sondern unterliegt dem formalen Nachbesetzungsverfahren der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Der abgebende Praxisinhaber stellt einen Antrag auf Nachbesetzung bei der KV, woraufhin der Vertragsarztsitz im offiziellen KV-Mitteilungsblatt öffentlich ausgeschrieben wird. Interessierte Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie bewerben sich fristgerecht beim unabhängigen Zulassungsausschuss. Dieser entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V anhand gesetzlicher Kriterien: berufliche Eignung, Approbationsalter, Dauer der ärztlichen Tätigkeit, Wartezeit auf der Warteliste und – besonders bedeutsam – eine vorherige vertragsärztliche Tätigkeit in der Praxis (z. B. durch ein vorangegangenes Job-Sharing oder eine Anstellung). Der eigentliche Praxisübernahmevertrag wird zivilrechtlich geschlossen und steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der vertragsärztlichen Zulassung durch den Zulassungsausschuss.
Ein vorangehendes Job-Sharing (§ 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V i. V. m. § 103 Abs. 4b SGB V) gilt als der bewährteste Weg für einen harmonischen Generationswechsel. Haben Praxisinhaber und Nachfolger mindestens drei Jahre im Rahmen eines Job-Sharings (als BAG oder im Angestelltenverhältnis) zusammengearbeitet, ist der Zulassungsausschuss gesetzlich verpflichtet, den Partner im Nachbesetzungsverfahren vorrangig zu berücksichtigen. Neben dieser rechtlichen Privilegierung bietet das Modell entscheidende Vorteile: Der Patientenstamm und das Zuweisernetzwerk werden schrittweise und ohne Vertrauensverlust an den Nachfolger herangeführt, das eingespielte Praxisteam bleibt stabil, und das Abrechnungsvolumen der Praxis bleibt während des gesamten Übergangszeitraums kontinuierlich gesichert.
Diskretion ist bei der Praxisabgabe oft existenziell. Eine vorzeitige Bekanntgabe kann zu Verunsicherung bei Patientinnen und Patienten oder im Praxisteam führen. Auf ortho-jobs.de haben Praxisinhaber die Möglichkeit, Stellenanzeigen diskret über ein geschütztes Chiffre-Verfahren zu schalten. Weder Praxisname, genaue Anschrift noch identifizierende Angaben werden öffentlich sichtbar – lediglich die Fachrichtung, der KV-Bezirk / Großraum, das medizinische Leistungsspektrum und anonymisierte Rahmenbedingungen. Interessierte Fachärztinnen und Fachärzte bewerben sich vertraulich mit ihrem Profil. Sie als Inhaber entscheiden nach Sichtung der Unterlagen eigenverantwortlich, ob und wann Sie mit der Kollegin oder dem Kollegen direkt in Kontakt treten.
Nein. ortho-jobs.de ist eine reine Stellen- und Karriereplattform und agiert ausdrücklich nicht als provisionsbasierter Praxismakler oder Transaktionsberater. Bei klassischen Praxisvermittlern fallen oft Erfolgsprovisionen zwischen 3 % und 6 % des Praxisgesamtwerts an, was bei orthopädischen Praxen mit apparativer Ausstattung schnell 15.000 € bis über 50.000 € Courtage bedeutet. Auf ortho-jobs.de inserieren Praxisinhaber zu fairen, transparenten Festpreisen ohne jede Erfolgsbeteiligung. Für übernahmeinteressierte Fachärzte und Oberärzte ist die Nutzung, die Kontaktaufnahme und das Anlegen eines Gesuchs dauerhaft 100 % kostenfrei.
Der Gesamtwert einer orthopädischen Fachpraxis setzt sich aus zwei Kernkomponenten zusammen: dem Substanzwert (materieller Wert von medizinischen Geräten, Praxismöbeln und IT) und dem Goodwill (ideeller Praxiswert). Für den ideellen Wert hat sich in der Praxis das modifizierte Ertragswertverfahren bzw. die Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) etabliert. ortho-jobs.de erstellt als Stellenplattform selbst keine Wertgutachten; für die Wertermittlung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder der Ärzte- und Apothekerbank, um eine belastbare Grundlage für den späteren Praxisübernahmevertrag zu schaffen.
Bei der vollständigen Übernahme einer Praxis liegt zivilrechtlich ein Betriebsübergang nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Dies bedeutet: Sämtliche bestehenden Arbeitsverhältnisse der Medizinischen Fachangestellten (MFA), Röntgenassistenten und des Praxismanagements gehen mit allen Rechten und Pflichten (inklusive bisheriger Betriebszugehörigkeit, Gehalt und Urlaubsansprüchen) automatisch auf den Praxisnachfolger über. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist gesetzlich unwirksam. Praxisabgeber und Erwerber sind verpflichtet, die Mitarbeiter vor dem Übergang schriftlich über den Zeitpunkt, den Grund sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs zu unterrichten (§ 613a Abs. 5 BGB). Dies ist zugleich eine immense Chance: Ein eingespieltes MFA-Team sichert den reibungslosen Praxisbetrieb ab Tag 1.
Für die Übernahme eines orthopädischen Vertragsarztsitzes sind folgende Grundvoraussetzungen erforderlich: 1. Die deutsche ärztliche Approbation bzw. eine staatliche Berufsausübungserlaubnis. 2. Die Facharztanerkennung für 'Orthopädie und Unfallchirurgie' oder für das frühere Fachgebiet 'Orthopädie'. 3. Der Eintrag in das Arztregister der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (§ 4 Ärzte-ZV). 4. Die persönliche und gesundheitliche Eignung sowie die Mitgliedschaft in der zuständigen Landesärztekammer. Bei operativ ausgerichteten Praxen sind zudem fachliche Zusatzqualifikationen nach den Qualitätssicherungsvereinbarungen der KBV (z. B. für ambulantes Operieren nach § 115b SGB V, Arthroskopie, digitales Röntgen / Strahlenschutz-Fachkunde oder Sonographie des Bewegungsapparats) nachzuweisen.
Ja. Bei einer reinen Privatpraxis entfällt das komplexe KV-Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V vollständig, da keine Bindung an kassenärztliche Bedarfsplanungen oder Zulassungssperren besteht. Der Erwerb einer Privatpraxis oder die Umwandlung erfordert lediglich die Meldung der Niederlassung bei der zuständigen Landesärztekammer. Dies bietet maximale unternehmerische Freiheit, Wegfall von Wirtschaftlichkeits- und Regressprüfungen sowie eine freie Honorargestaltung nach GOÄ. Auf ortho-jobs.de können sowohl Kassenarztsitze mit Praxisübernahmeoption als auch Privatpraxen und privatärztliche Partnerschaftsmodelle gezielt als Stellenangebot inseriert und gesucht werden.
Ja, mit klarer rechtlicher Differenzierung: Die vertragsärztlichen Zulassungs- und Nachbesetzungsverfahren (§ 103 SGB V) beziehen sich spezifisch auf das deutsche KV-System. Für Mediziner aus der Schweiz (FMH) und Österreich (ÖÄK) bietet ortho-jobs.de eine reichweitenstarke Plattform für den grenzüberschreitenden Einstieg oder die Übernahme einer Praxis in Deutschland. Ebenso können private Facharztpraxen und Ordinationen im gesamten DACH-Raum als Stellenangebot gelistet und gesucht werden, da diese nicht an kassenärztliche Bedarfsplanungen gebunden sind.
ortho-jobs.de ist eine spezialisierte Stellen- und Karriereplattform für Mediziner. Wir veröffentlichen Stellenangebote und bringen Inhaber und Fachärzte zusammen. Sämtliche vertragliche, rechtliche und wirtschaftliche Vereinbarungen bezüglich einer eventuellen späteren Praxisübernahme erfolgen eigenverantwortlich und direkt zwischen den beteiligten Ärzten.
Ob Facharzt-Stelle für Ihre Praxisnachfolge oder der Einstieg in eine Praxis mit Übernahmeperspektive: ortho-jobs.de verbindet Inhaber und Fachärzte direkt, transparent und ohne Maklerprovision.